Presseausweis
Der neue bundeseinheitliche Presseausweis 2023/24
Der Presseausweis ist ein wichtiges Recherchewerkzeug, das professionellen Journalisten ihre Arbeit erleichtern soll. Er dient als Legitimation gegenüber Behörden, Polizei, Messegesellschaften und anderen Institutionen.
Der Verband der Bayerischen Zeitungsverleger e.V. (VBZV) ist ausstellungsberechtigt und regional zuständig für Journalisten und Redakteure in Bayern. Die Erteilung des Presseausweises erfolgt unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verband.
Seit 2018 stellt der VBZV wieder den bundeseinheitlichen Presseausweis aus. Die Innenministerkonferenz und der Trägerverein des Deutschen Presserats haben sich im Dezember 2016 auf dessen Wiedereinführung geeinigt. Der Ausweis soll dazu dienen, den Nachweis zu erleichtern, anerkannter Vertreter der Presse zu sein. Auf der Rückseite des Bundeseinheitlichen Presseausweises findet sich der folgende Text, der vom Vorsitzenden der Innenministerkonferenz unterzeichnet worden ist.
“Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe. Dieser im Auftrag des Deutschen Presserats ausgestellte Presseausweis soll den/die Ausweisinhaber(in) in der Wahrnehmung seines/ihres Auskunftsrechts gegenüber Behörden unterstützen. Er soll, sofern dies nicht aus zwingenden Gründen verweigert werden muss, seine/ihre Berufsausübung innerhalb behördlicher Absperrungen zur aktuellen Berichterstattung erleichtern. Der Presseausweis erleichtert den Behörden die Überprüfung, wer als Vertreter(in) der Presse tätig ist.”
Den Ausweis erhalten nur nachweislich hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten.
Beantragen Sie bereits jetzt Ihren Presseausweis, damit für Sie keine langen Wartezeiten entstehen.
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